Jedes Schulkind kann zwei Jokertage im Schuljahr nehmen.
Seit Schuljahr 2016/2017 können die Schüler und Schülerinnen an höchstens zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben (Jokertage).
Es gilt folgende Richtlinien zu beachten:
Pro Schuljahr stehen 2 Jokertage zu Verfügung, ein bezogener Halbtag (z. B. Mittwoch und Donnerstag) zählt als ganzer Jokertag.
Ein Jokertag muss nicht begründet werden.
Ein Jokertag ist mindestens drei Schultage im Voraus schriftlich und mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder über Klapp der Klassenlehrperson anzukündigen. Das Formular kann auf der Website der Primarschule Altnau heruntergeladen werden und auf Klapp finden Sie unter Absenzen die Jokertage (Achtung: Im Thurgau gibt es nur ganze Jokertage!)
Es ist Pflicht der Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigten, den verpassten Unterrichtstoff nachzuholen. (Prüfungen werden nachgeholt!)
Ein bezogener Jokertag wird im Zeugnis als entschuldigte Absenz von zwei Halbtagen eingetragen.
Jokertage sind nicht ins neue Schuljahr übertragbar.
Am ersten Schultag nach den Sommerferien kann kein Jokertag bezogen werden.
Hier finden Sie das Meldeformular für die Jokertage.